Kann ein Schüler wegen Erkrankung am Unterricht nicht teilnehmen, so verständigen Sie bitte die Schule .
Bitte rufen Sie zwischen 7.30 Uhr und 7.45 Uhr des jeweiligen Tages unter dieser Nummer an: 09747/304. Sie erreichen uns oder den Anrufbeantworter.
Haben wir keine Entschuldigung vor 8.00 Uhr erhalten und ein Kind fehlt unentschuldigt, sind wir aus Gründen der Sicherheit verpflichtet sofort bei Ihnen nachzufragen bzw. die Polizei zu benachrichtigen, um das Kind ausfindig zu machen.
Bei einer Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen, länger andauernder Erkrankungen oder längerfristigen Sportbefreiungen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Eine Vorlage zur Entschuldigung für ein Schulversäumnis Ihres Kindes finden Sie mit Klicken auf den untenstehenden Button.
Sollte Ihr Kind aus triftigen Gründen ausnahmsweise für ein oder zwei Unterrichtsstunden für einen Arztbesuch befreit werden, so wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Klassenleitung.
WICHTIGER HINWEIS:
Für einige Krankheiten, wie Windpocken, Scharlach, Keuchhusten usw. besteht nach IfSG Abs. 6 §34 in Gemeinschaftseinrichtungen Meldepflicht. Daher ist es wichtig, dass Sie uns die Erkrankung mitteilen, an der ihr Kind erkrankt ist. Auch Läuse sind meldepflichtig!